Wir können Sie gerne über die interessanten Fördermöglichkeiten im Energiesektor beraten und die notwendigen Ansuchen vorbereiten.
Es gibt derzeit folgende Beitrags bzw. Fördermöglichkeiten:
Landesförderungen
bis zu 30% Beitrag für folgende Massnahmen:
Steuerliche Begünstigungen (65% )vom Staat für die energetische Sanierung
65% Steuerabschreibung (von der Einkommenssteuer IRPEF) für folgende Maßnahmen:
Der Steuerabzug für die energetischen Sanierungsmaßnahmen für Privatpersonen, Betriebe und Kondominien wurde im Rahmen des Stabilitätsgesetzes bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.
Der Steuerabzug muss jeweils zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden.
Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Heizungsanlagen.
Mit 03. Jänner 2013 ist das Ministerialdekret vom 28. Dezember 2012 in Kraft getreten. Das Ministerialdekret sieht Förderungen für öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen vor. Die Förderung ist nicht kumulierbar mit anderen staatlichen Förderungen.
Diese Förderung wird direkt in 2 bzw. 5 Jahren vom Staat ausbezahlt.
Geförderte Maßnahmen: